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1. BImSchV (Neue Anforderungen an Öfen- und Heizungsanlagen)


Erleichterung für Betreiber von Öl- und Gasheizungen, erhöhte Anforderungen für Festbrennstoffanlagen (Kaminöfen usw.) 

Erstellt am 06.04.2010

 

Ab dem 22. März 2010 gilt die geänderte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV

 

Mit der 1. BImSchV gibt es neue Messfristen bei den Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Von der jährlichen Messung verändert sich diese, je nach Alter der Anlage, auf alle zwei bzw. drei Jahre. Die sicherheitstechnische Überprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bleibt jedoch auch weiterhin bei den meisten Anlagen jährlich bestehen.

Deutliche Verschärfungen gibt es hingegen bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Holz, Kohle usw.). Hier liegt der Schwerpunkt im Bereich der Reduzierung des Feinstaubs.

 

 


Download: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV

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