Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten
Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten regelt wichtige Überprüfungsaufgaben
Geändert am 14.04.2022
Einerseits stehen ab 2013 entsprechende Veränderungen im Schornsteinfegerhandwerk an. Anderseits gilt es die Betriebs- und Brandsicherheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz für Hamburg zu gewährleisten. Mit der Verordnung ist es gelungen beide Aspekte ausreichend zu berücksichtigen.
Die entsprechenden Regelungen finden Sie als Download
Fragen zum Feuerstättenbescheid
Welche Funktion hat der Feuerstättenbescheid, was muss ich beachten?
Erstellt am 29.01.2013
Die wichtigsten Fragen rund um diesen amtlichen Bescheid haben wir für Sie zusammengestellt.
Qualifizierten Fachleuten Vertrauen schenken
Schornsteinfegersuche über www.schornsteinfeger.de
Erstellt am 01.02.2013
Auf dieser Internetseite kann durch Eingabe eines Namens unkompliziert geprüft werden, ob der Schornsteinfeger, den man mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen möchte, auch entsprechend qualifziert ist. Die dort gelisteten Schornsteinfeger sind Innungsmitglieder.
1. BImSchV (Neue Anforderungen an Öfen- und Heizungsanlagen)
Erleichterung für Betreiber von Öl- und Gasheizungen, erhöhte Anforderungen für Festbrennstoffanlagen (Kaminöfen usw.)
Erstellt am 06.04.2010
Ab dem 22. März 2010 gilt die geänderte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
Mit der 1. BImSchV gibt es neue Messfristen bei den Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Von der jährlichen Messung verändert sich diese, je nach Alter der Anlage, auf alle zwei bzw. drei Jahre. Die sicherheitstechnische Überprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bleibt jedoch auch weiterhin bei den meisten Anlagen jährlich bestehen.
Deutliche Verschärfungen gibt es hingegen bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Holz, Kohle usw.). Hier liegt der Schwerpunkt im Bereich der Reduzierung des Feinstaubs.